Eichenprozessionsspinner
Der Eichenprozessionsspinner hat sich in den letzten Jahren massiv im Land Brandenburg ausgebreitet. Überall melden Behörden Probleme mit den gefährlichen Raupen. Verantwortlich für einzuleitende Bekämpfungsmaßnahmen sind die Eigentümer der Flächen auf denen die Bäume stehen. Als erstes ist zu klären, ob Bekämpfungsmaßnahmen dem Gesundheitsschutz gegenüber Menschen oder dem Pflanzenschutz der befallenen Bäume dienen.
Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern! Professionelle Eichenprozessionsspinner Bekämpfung
Wenn die befallenen Bäume auf öffentliche zugänglichen Flächen wie z.B.
- öffentlichen Parks und Gärten
- Sport- und Spielplätzen
- Schul- und Kindertageseinrichtungen
- Friedhöfen
- Flächen in unmittelbaren Nähe zu Gesundheitseinrichtungen stehen und Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit notwendig sind - erfolgen diese mit gelisteten Bioziden unter Beahtung des Chemikaliengesetztes (ChemG). Beim Ausbringen von Bioziden ist grundsätzlich keine Genehmigung nach Pflanzenschutzrecht erforderlich.
Wenn die befallenen Bäume auf nicht landwirtschaftliche oder gärtnerisch genutzten Flächen z.B. straßenbegleitendes Grün, Baumallee, Hinterhof usw. stehen und eine Bekämpfung des Pflanzenschädlings nach Pflanzenschutzrecht (PflSchG) mit einem Pflanzenschutzmittel angewendet wird, ist eine Ausnahmegenehmigung nach §12(2) Pflanzenschutzgesetz erforderlich.